Pflegeberatung & WiderspruchDamit Ihr Pflegegrad zu Ihrem tatsächlichen Hilfebedarf passt
Antrag abgelehnt, Pflegegrad zu niedrig oder der Bedarf ist gestiegen? Wir beraten Sie persönlich, stellen mit Ihnen den Antrag auf Höherstufung und unterstützen Sie pflegefachlich im Widerspruchsverfahren – von der Prüfung des Gutachtens bis zur erneuten Begutachtung.
Kostenlose Erstberatung · Antwort innerhalb von 24 Stunden (werktags)
Bescheid erhalten und nicht einverstanden? Für den Widerspruch haben Sie nur einen Monat ab Zugang des Bescheids. Rufen Sie uns am besten noch heute an – wir sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist.
Drei Situationen, ein Ziel: der richtige Pflegegrad
Der Pflegegrad entscheidet, wie viel Unterstützung die Pflegekasse bezahlt. Ein Grad Unterschied macht schnell mehrere Hundert Euro im Monat aus – es lohnt sich, genau hinzusehen.
Pflegeberatung
„Wir wissen gar nicht, was uns eigentlich zusteht.“
- Persönliches Gespräch – zu Hause, am Telefon oder per Video
- Welche Leistungen passen zu Ihrer Situation?
- Entlastung für pflegende Angehörige planen
- Hilfsmittel, Wohnraumanpassung, Vorsorge
Antrag auf Höherstufung
„Seit dem Sturz braucht Mama viel mehr Hilfe.“
- Prüfen, ob eine Höherstufung Aussicht hat
- Antrag gemeinsam stellen
- Pflegetagebuch anleiten
- Auf die neue Begutachtung vorbereiten
Widerspruch gegen den Bescheid
„Der Gutachter war nur zwanzig Minuten da – jetzt ist der Pflegegrad zu niedrig.“
- Bescheid und Gutachten pflegefachlich prüfen
- Widerspruch fristgerecht einlegen
- Pflegebedarf nachvollziehbar dokumentieren
- Begleitung bei der erneuten Begutachtung
So läuft ein Widerspruch gegen den Pflegegrad ab
Wir gehen jeden Schritt mit Ihnen – Sie behalten den Überblick und verpassen keine Frist.
Bescheid & Gutachten prüfen
Wir vergleichen das Gutachten des Medizinischen Dienstes mit Ihrem echten Alltag. Fehlt das Gutachten, fordern wir es mit Ihnen an.
Fristgerecht einlegen
Schriftlich innerhalb eines Monats. Die Begründung kann nachgereicht werden – Sie unterschreiben selbst.
Begründung vorbereiten
Pflegetagebuch, Arztberichte und eine pflegefachliche Einschätzung zeigen, wo das Gutachten den Bedarf unterschätzt.
Erneute Begutachtung
Meist kommt eine neue Gutachterin. Wir bereiten Sie vor und sind auf Wunsch beim Termin dabei.
Entscheidung
Die Kasse hilft ab oder erlässt einen Widerspruchsbescheid. Für eine Klage vermitteln wir Fachanwälte oder Sozialverbände.
Wie der Pflegegrad berechnet wird
Bei der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche bewertet. Sie fließen unterschiedlich stark in das Ergebnis ein – wer die Gewichtung kennt, weiß, wo genaues Hinsehen sich lohnt.
Selbstversorgung
Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang
Krankheitsbedingte Anforderungen
Medikamente, Arztbesuche, Therapien, Verbände
Kognition / Verhalten
Orientierung, Gedächtnis, Unruhe, Ängste – der höhere der beiden Module zählt
Alltag & soziale Kontakte
Tagesablauf gestalten, Beschäftigung, Kontakte pflegen
Mobilität
Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Position wechseln
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | gering |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erheblich |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwer |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerst |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerst, mit besonderen Anforderungen |
Was wir übernehmen – und was nicht
Das machen wir
- Persönliche Pflegeberatung
- Antrag auf Pflegegrad und Höherstufung
- Pflegefachliche Prüfung des Gutachtens
- Pflegetagebuch und Unterlagen vorbereiten
- Vorbereitung auf die Begutachtung
- Begleitung beim Begutachtungstermin
- Fristen im Blick behalten
Dafür vermitteln wir Partner
- Rechtsberatung und rechtliche Vertretung
- Klage vor dem Sozialgericht
- Überprüfungsanträge nach Fristablauf (§ 44 SGB X)
Hier arbeiten Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht sowie Sozialverbände wie VdK und SoVD. Wir stellen den Kontakt her und übergeben alle Unterlagen geordnet.
Gut zu wissen
Einen Monat ab Zugang des Bescheids. Fehlt im Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Wichtig: Der Widerspruch kann zunächst fristwahrend eingelegt und die Begründung nachgereicht werden – melden Sie sich also lieber früh als spät.
War der Hilfebedarf schon zum Zeitpunkt der Begutachtung höher, als das Gutachten sagt, ist der Widerspruch richtig. Hat sich der Gesundheitszustand erst danach verschlechtert, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung. Wir sehen uns Ihre Situation an und empfehlen den passenden Weg.
Das Widerspruchsverfahren bei der Pflegekasse ist für Sie kostenlos. Unser Erstgespräch ist ebenfalls kostenlos; für die weitere Begleitung erhalten Sie vorab ein transparentes Angebot.
Die pflegebedürftige Person selbst – oder wer dafür bevollmächtigt ist, etwa mit einer Vorsorgevollmacht oder als rechtliche Betreuung. Wir bereiten alles mit Ihnen vor, unterschreiben und einreichen tun Sie.
Nein. Wir unterstützen pflegefachlich: Gutachten prüfen, Pflegebedarf dokumentieren, auf die Begutachtung vorbereiten und begleiten. Eine rechtliche Vertretung – etwa bei einer Klage vor dem Sozialgericht – übernehmen Fachanwälte für Sozialrecht oder Sozialverbände wie VdK und SoVD. Den Kontakt vermitteln wir gern.
Ja. Bei privat Versicherten begutachtet Medicproof. Auch dort können Sie das Ergebnis anfechten; der Ablauf unterscheidet sich etwas vom gesetzlichen Widerspruch. Wir erklären ihn Ihnen.
Lassen Sie Ihren Bescheid prüfen
Schreiben Sie uns kurz Ihre Situation – bei laufender Widerspruchsfrist rufen Sie am besten direkt an. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags).
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