Pflegegrad beantragen, Leistungen nutzenWir zeigen Ihnen, was Ihnen zusteht – und helfen beim Antrag
Viele Familien wissen nicht, welche Hilfen die Pflegekasse bezahlt – und verschenken jeden Monat Geld. Wir erklären die Leistungen verständlich, unterstützen beim Pflegegrad-Antrag und rechnen unsere Leistungen direkt mit Ihrer Kasse ab.
Kostenlose Erstberatung · Antwort innerhalb von 24 Stunden (werktags)
Was die Pflegekasse bezahlt – einfach erklärt
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu. Die wichtigsten auf einen Blick:
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (monatlich) | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung (monatlich, bis zu) | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag (monatlich) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Entlastungsbudget Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (jährlich) | – | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Wohnraumanpassung (je Maßnahme) | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
Diese vier Töpfe können Sie für unsere Leistungen nutzen
Monatlich ab Pflegegrad 1 – für Alltagsbetreuung und Haushaltshilfe. Ansparen bis 30. Juni des Folgejahres möglich.
Ab Pflegegrad 2: ungenutzte Pflegesachleistungen für Betreuung und Haushalt einsetzen.
Ab Pflegegrad 2 pro Jahr – für Pflege auf Zeit, wenn die Pflegeperson verhindert ist.
Ab Pflegegrad 2 – frei verwendbar, auch für zusätzliche Stunden bei uns.
In fünf Schritten zum Pflegegrad
Antrag stellen
Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
Gut vorbereiten
Pflegetagebuch führen, Arztberichte und Medikamentenplan bereitlegen.
Begutachtung
Der Medizinische Dienst (privat: Medicproof) kommt in der Regel zu Ihnen nach Hause.
Bescheid
Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.
Leistungen nutzen
Wir helfen, alle Ansprüche auszuschöpfen. Bei Bedarf: Widerspruch innerhalb eines Monats.
So hilft Ihnen AGiL
Formulare, Fristen, Fachbegriffe – das kann überfordern, gerade wenn die Pflege ohnehin Kraft kostet. Wir nehmen Ihnen so viel wie möglich ab.
Antrag & Formulare
- Antrag gemeinsam stellen
- Unterlagen zusammenstellen
- Fristen im Blick behalten
Vorbereitung auf die Begutachtung
- Pflegetagebuch anleiten
- Typische Fragen durchgehen
- Hilfebedarf vollständig benennen
Begleitung beim Termin
- Auf Wunsch sind wir dabei
- Angehörige entlasten
- Nachbesprechung des Termins
Höherstufung & Widerspruch
- Antrag auf Höherstufung
- Gutachten pflegefachlich prüfen
- Zur Seite Pflegeberatung & Widerspruch
Leistungen ausschöpfen
- Entlastungsbetrag & Umwandlung nutzen
- Verhinderungspflege planen
- Direkte Abrechnung per Abtretung
Wohnen & Hilfsmittel
- Zuschuss bis 4.180 € für Umbauten
- Pflegehilfsmittel (42 €/Monat)
- Tipps gegen Stolperfallen
Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig? Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir prüfen das Gutachten pflegefachlich und begleiten Sie durch das Widerspruchsverfahren. Mehr zu Pflegeberatung & Widerspruch
Was sich ab 2027 ändern könnte
Die Bundesregierung hat im Herbst 2026 einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen. Er wird derzeit im Bundestag beraten und soll überwiegend zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Geplant sind nach dem Entwurf unter anderem:
- Der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 soll entfallen – stattdessen sollen Beratung und Prävention gestärkt werden.
- Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll ein neues Budget für anerkannte Alltagshilfen kommen (laut Entwurf bis zu 175 € monatlich für Erwachsene).
- Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege sollen in neue Budgets überführt werden.
- Die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen steigen. Bereits anerkannte Pflegegrade sollen dadurch nicht verloren gehen.
Bis zum Inkrafttreten gilt das heutige Recht. Gern besprechen wir mit Ihnen, was die Pläne für Ihre Situation bedeuten würden.
Stand: Oktober 2026 · Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen – Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich.
Gut zu wissen
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich – telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder per Video. Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein.
Sobald der Alltag ohne Hilfe spürbar schwerer fällt – etwa beim Waschen, Anziehen, Einkaufen, bei der Orientierung oder bei der Medikamenteneinnahme. Schon Pflegegrad 1 bringt heute monatlich 131 € Entlastungsbetrag. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung – Warten lohnt sich also nicht.
Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei Privatversicherten: Medicproof) prüft in sechs Lebensbereichen, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Wichtig ist, den Hilfebedarf vollständig und ehrlich zu schildern – genau darauf bereiten wir Sie vor.
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen. Wir prüfen das Gutachten pflegefachlich, bereiten Sie auf die erneute Begutachtung vor und begleiten Sie durch das Verfahren – mehr dazu auf unserer Seite Pflegeberatung & Widerspruch.
Ja. Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir nach einer einmaligen Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse ab. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Pflegeversicherung einreichen.
Lassen Sie sich kostenlos beraten
Wählen Sie aus, was Sie interessiert, und schreiben Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) – kostenlos und unverbindlich.
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